Zurzeit schreibe ich an einer Seminararbeit, die sich mit der Armutsgefährdung von Frauen mit Beeinträchtigung beschäftigt. Irgendwie geht es mir da nicht so gut wenn ich meine eigene
Seminararbeit lese.
Ein Faktum, gleich zu Beginn der SA, macht klar, dass in der OÖ Bevölkerung Frauen, egal ob physisch, psychisch oder mehrfach, öfter von einer Beeinträchtigung betroffen sind. Das wird
dadurch erklärt, dass Frauen eine längere Lebenserwartung haben und mit steigendem Alter die Anzahl der zum Beispiel chronischen Erkrankungen steigt.
Desweiteren ist die Zufriedenheit von Frauen mit Beeinträchtigungen weitaus geringer als jene von Frauen ohne Behinderung.
Die Erwerbsquote ist ungleich geringer als jene von Frauen ohne Behinderung - und so weiter und so weiter.
Dadurch, dass die Erwerbsquote viel geringer ist, ist die Wichtigkeit von Transferleistungen des Staates viel höher. Doch diese werden seit Jahren gekürzt.
Nutzt man Transferleistungen des Landes OÖ, sogenannte Hauptleistungen der Sozialabteilung (Hypotherapie etc.) hat das Land OÖ das Recht Einsicht in die Vermögenssituation zu erhalten und im
Extremfall sogar auf das Grundbuch zuzugreifen.
Da frage ich mich echt, wie fair ist das noch. Wie schlecht wurde dieses Chancengleichheitsgesetz ausverhandelt. Es gibt nun Menschen, die müssen auf ihr Erbe verzichten, damit das Land nicht
darauf zugreifen kann. Gleichzeitig müssen sie aber aufpassen nicht an der Armutsgrenze zu leben.
Ich werde, wenn die SA fertig ist, diese zum Download hier zur Verfügung stellen.
Frau merkt mal wieder wie priviligert sie ist!
So "voll normal" zu sein und ich werde mich hüten jemals wieder, seit in Kraft treten des CHG OÖ eine Hauptleistung des Land OÖ in Anspruch zu nehmen - ich muss ja aber auch nicht weil es sich
anders ausgeht, aber was macht frau wenn es sich nicht einfach ausgeht.
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