Als die Bundesregierung letztes Wochenende ihren Budgetentwurf für 2011 vorstellte war klar, dass Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung in Österreich auch weiterhin Menschen zweiter Klasse sein werden, und sich ihre Situation noch drastisch verschlechtern wird.
Von einer Gleichstellung in Ausbildung und Studium, wie in der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gefordert, kann keine Rede mehr sein.
Die Herabsetzung des Höchstalters für den Bezug von Familienbeihilfe auf
24 Jahre kann schon bei Studierenden ohne nennenswerte Beeinträchtigung dazu führen, dass sie - trotz Studiums in Mindestzeit - in den letzten Semestern ohne Familienbeihilfe auskommen müssen.
Die, durch das Wissenschaftsministerium in Auftrag gegebenen, Studierenden-Sozialerhebungen belegen, dass Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung in der Regel aufgrund des Mehraufwandes, den sie durch ihre Beeinträchtigungen beim Studium erfahren, häufiger nicht in der Lage sind, ihr Studium in Mindestzeit zu absolvieren. Ferner steigen Menschen mit Behinderung, aufgrund immer noch bestehender Zugangsbarrieren zur Matura, später ins Studium ein.
Wegen des angesprochenen Mehraufwandes ist es für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen oft schwieriger, einer Beschäftigung nebenher nachzugehen.
Der Verlust der Familienbeihilfe trifft diese Personen daher in mehrfacher Hinsicht.
Auch die Einschränkungen beim Pflegegeld verschlechtern die soziale Absicherung von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung weiter. Es wird Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung noch schwerer gemacht, an dringend nötige finanzielle Mittel zu gelangen.
Aufgrund der nur unzureichenden Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs im Studium (Hilfsmittel, und in den meisten Bundesländern auch Assistenz, werden nicht - oder nur teilweise finanziert) ist die finanzielle Belastung behinderter Menschen und ihrer Familien im Studium weitaus größer.
Die momentan katastrophalen Studienbedingungen und Ressourcenknappheit an den österreichischen Universitäten wirken sich ebenfalls verschärft auf Menschen mit Behinderung aus.
Bei den Teilen der Gesellschaft mit dem Sparen zu beginnen, die ohnehin bereits finanziell sehr schlecht aufgestellt sind, ist eines reichen Sozialstaates wie des unserem nicht würdig.
Sehr geehrte Bundesregierung, Sie verstoßen mit Ihrer Vorgehensweise selbst gegen die Bestimmung des Diskriminierungsverbots im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, indem Sie Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen eine weitere Schlechterstellung im Studium auferlegen, was einer unmittelbaren Diskriminierung (§5 BGstG) gleichkommt.
Uniability, die Arbeitsgemeinschaft zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an Österreichs Universitäten und Hochschulen, fordert die Bundesregierung daher auf, Lösungen vorzulegen, um Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Österreich zukünftig ein gleichgestelltes Studium, im Sinne ratifizierter internationaler Vereinbarungen, sowie vom Nationalrat selbst erlassener Gesetze, zu ermöglichen.
Quelle: Bizeps.org Zugriff 31.10. 2010
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